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Endlich: unterklassiger Sport wird wieder geöffnet!

par Philippe Jaaques

Regierung kündigt Lockerungen im Sport an +++ Gültigkeit von 16.7. bis 14.9.

Es war, als hätte die FLF eine Vorahnung gehabt: gestern wurden u.a. die Spielpläne der unteren Herren-Ligen veröffentlicht, heute kündigte die Regierung an, dass diese ab dem 16.Juli auch offiziell endlich wieder Wettkämpfe bestreiten dürfen!

Sport

Vize-Premier Dan Kersch, der ebenfalls Sportminister ist, kündigte heute als Stellvertreter für den an Covid 19 erkrankten Premierminister Xavier Bettel in einer Regierungspressekonferenz zunächst nur punktuelle und keine größeren Änderungen an der aktuellen Covid-Gesetzgebung an.

Trifft dies allgemein auch zu, so sind die Neuerungen für den luxemburgischen Sport und Fußball aber durchaus ein Meilenstein. Die unterklassigen Mannschaften - d.h. alle Männer-Mannschaften von der Ehrenpromotion bis zur untersten Klasse der Reserven sowie die Frauen-Teams der Ligen 2 und 3 - dürfen seit November 2020 endlich wieder offizielle Wettbewerbe austragen, dies unter dem Covid-Check-Regime oder unter Zuhilfenahme von Covid-Schnelltests aller beteiligten Lizenzierten. Diese noch offene Lücke sei jetzt geschlossen, so der Minister.

Außersportliche Aktivitäten

Gesundheitsministerin Lenert verwies darauf, dass für Veranstaltungen, für die kein Covid Check beantragt würde, weiter die bisherigen Regeln gelten sollen. D.h. es dürfen bis zu 300 Menschen an einem Event teilnehmen, wenn sie zwei Meter Abstand halten, eine Maske tragen und sitzen. Für das Catering der Fußballballclubs ist es die Neuerung, dass wie in der kommerziellen Gastronomie Tische mit maximal vier Personen gleichzeitig besetzt werden dürfen. Die bereits drastischen Strafen für Verfehlungen seitens Veranstaltern, die sich nicht an das Gesetz halten, wurden nochmal erhöht. Künftig muss man 6.000 Euro berappen und im Wiederholungsfall gar 12.000 Euro.

Sollte die „Chamber“ die Annahme der angepassten Covid-Gesetze beschließen, würden diese am kommenden Freitag, den 16.Juli in Kraft treten und bis zum 14.September gelten.


8.7.2021, 15:01 Uhr
Paul KrierAutor

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